Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG) verabschiedet: Beschleunigte Hilfsmittelversorgung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung

In der Nacht vom 30. auf den 31. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG) in dritter und letzter Lesung verabschiedet. Ein zentraler Bestandteil ist der neu eingefügte §33 Absatz 5c im Sozialgesetzbuch V (SGB V): Bei Hilfsmittelversorgungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, deren Verordnungen aus einem SPZ kommen, entfällt die Prüfung der Krankenkassen bzw. des Medizinischen Dienstes (MD) auf medizinische Notwendigkeit.


Weitere Infos anbei in der Pressemeldung unseres Partners rehaKIND.

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